Frühstartrente: Finanzausschuss stimmt staatlicher Förderung zu

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Der Finanzausschuss des Bundestages hat der Frühstartrente zugestimmt und damit den Weg für eine staatliche Förderung von Kindern geebnet.

CDU/CSU und SPD stimmten am Mittwoch für den überarbeiteten Gesetzentwurf (PDF). Grüne und Linke lehnten ihn ab, die AfD enthielt sich. Vorgesehen sind zehn Euro staatliche Förderung pro Monat und Kind. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus.

Frühstartrente startet mit dem Geburtsjahrgang 2020

Zunächst sollen Kinder des Jahrgangs 2020 profitieren, die 2026 sechs Jahre alt werden. Ab 2027 kommt jährlich der Geburtsjahrgang der jeweiligen Sechsjährigen hinzu. Die Förderung fließt in ein individuelles Altersvorsorgedepot, sofern die Eltern einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Die Koalition hat die Anlagevorschriften gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf verschärft. Andere politische Ziele sollen bei der Kapitalanlage ausdrücklich keine Rolle spielen.

Kritik kommt insbesondere von Grünen und Linken. Beide bemängeln die hohen möglichen Eigenbeiträge, die vermögende Familien begünstigen könnten. Die Grünen kritisieren außerdem, dass ein automatischer Übergang aus der kollektiven Anlage in ein individuelles Depot fehlt. Auch Nachhaltigkeitskriterien sind nicht vorgesehen.

Ein Antrag der Grünen, sämtliche Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einzubeziehen, fand keine Mehrheit.

Die Frühstartrente schafft damit einen staatlich finanzierten Einstieg in die Kapitalanlage. Für Eltern dürfte vor allem interessant werden, welche konkreten Depotangebote verfügbar sind und wie unkompliziert sich die Förderung tatsächlich nutzen lässt.

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