Google Street View: Nachweis für Gebäudeverpixelung wird Pflicht

Google verlangt ab sofort einen Adressnachweis, wenn private Wohnhäuser bei Street View verpixelt werden sollen.

Google hat das Verfahren für die Verpixelung von Wohnhäusern in Street View zum 28. Juli 2026 geändert. Wer als Eigentümer oder Mieter die Unkenntlichmachung eines Gebäudes beantragt, muss künftig einen Nachweis für die betreffende Adresse einreichen. Nach Angaben des HmbBfDI soll damit verhindert werden, dass Anträge irrtümlich oder missbräuchlich gestellt werden.

Die grundsätzliche Möglichkeit zur Verpixelung bleibt bestehen. Der Antrag gilt rechtlich als Widerspruch gegen die Veröffentlichung und kann auch vor der Veröffentlichung der Aufnahmen gestellt werden. Eine individuelle Begründung ist weiterhin nicht erforderlich.

Google Street View: Welche Nachweise erforderlich sind

Als Adressnachweis kann beispielsweise ein aktuelles Schreiben dienen, das an die betreffende Anschrift adressiert ist. Dazu zählen etwa eine Stromrechnung oder ein Behördenbescheid. Erkennbar sein müssen lediglich die Adresse und das Datum.

Beim Nachweis sollten Antragsteller beachten:

  • Nur erforderliche Angaben sichtbar lassen
  • Personenbezogene Daten schwärzen
  • Konto- und Rechnungsdaten unkenntlich machen
  • Keine Ausweisdokumente hochladen

Google löscht die eingereichten Nachweise nach eigenen Angaben innerhalb von 60 Tagen. Die unverpixelten Originalaufnahmen werden demnach datenschutzkonform gelöscht. Eine bereits erfolgte Verpixelung kann Google allerdings nicht rückgängig machen.


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  1. Nico 🎖

    Und wenn die umziehen oder Verkäufen bleibt das Gebäude weiter verpixelt. Was für ein Unsinn!

  2. Marcel 👋

    Häuser zu verpixeln ist die dümmste Form von Datenschutz und sollte abgeschafft werden. das hat nichts mit Datenschutz zu tun

  3. Peter 🌟

    Ich finde man sollte „HmbBfDI“ häufiger erwähnen. Das Wort ist genial :D
    Versucht es mal aussprechen. Das macht Spaß! xD

    1. Stefan K. 🔆

      Ich musste erstmal Googlen, was damit überhaupt gemeint ist. xD

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