Die ING erweitert Wero um neue Funktionen für Online-Zahlungen und bereitet den Einsatz im stationären Handel vor.
Die ING hat die Nutzungsbedingungen für ihr Bezahlsystem Wero angepasst (PDF) und damit neue Einsatzbereiche geschaffen. Laut Kundenanschreiben kann Wero künftig auch für Zahlungen im Online-Handel genutzt werden. Die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt zum 27. Mai 2026 in Kraft und erfolgt automatisch mit der ersten Nutzung.
Unabhängig davon zeigen weitere Änderungen in den Bedingungen, dass Wero auch für den stationären Einzelhandel vorbereitet wird. Konkret ist von bargeldlosen Zahlungen am Point of Sale die Rede. Damit deutet sich an, dass Wero perspektivisch auch für kontaktloses Bezahlen im Geschäft eingesetzt werden soll.
Wero wird Schritt für Schritt zur Alltagslösung ausgebaut
Bislang wurde Wero vor allem für schnelle Überweisungen zwischen Privatpersonen genutzt. Das System ist direkt in Banking-Apps integriert und benötigt kein separates Konto. Laut Unternehmensangaben soll die Erweiterung die Flexibilität erhöhen und zusätzliche Einsatzmöglichkeiten schaffen.
Durch die geplante Öffnung für Online- und stationäre Zahlungen positioniert sich Wero breiter im Wettbewerb der digitalen Bezahllösungen. Während Online-Zahlungen bereits konkret angekündigt sind, befindet sich der Einsatz im Einzelhandel noch in Vorbereitung. Sobald es losgeht, greife ich das Thema noch einmal auf.
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