Das Kammergericht Berlin hat eine Lieferando-Klausel zum Ausschluss der Trinkgeld-Erstattung für unwirksam erklärt.
Lieferando darf die Rückzahlung eines vorab gezahlten Trinkgeldes nicht pauschal ausschließen. Das Kammergericht Berlin gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Betreiberin yd. yourdelivery GmbH statt.
Die Klausel sah vor, dass Trinkgeld nach der Bestätigung grundsätzlich nicht mehr erstattet werden konnte. Das galt sogar dann, wenn ein Restaurant die Bestellung stornierte und überhaupt keine Lieferung erfolgte.
Lieferando muss Trinkgeld-Klausel ändern
Das Gericht beanstandete vor allem folgende Punkte:
- Die Klausel schloss eine Erstattung generell aus.
- Auch bei vollständigem Ausfall der Lieferung sollte das Trinkgeld einbehalten werden.
- Das Trinkgeld ist nach Ansicht des Gerichts an die erwartete Lieferleistung gekoppelt.
- Die Regelung benachteiligte Kunden unangemessen.
Die Verbraucherzentrale hatte das Verfahren nach Beschwerden von Kunden eingeleitet. Sobald das Urteil (PDF) rechtskräftig ist, darf Lieferando die beanstandete Regelung künftig nicht mehr verwenden.
Bereits gezahltes Trinkgeld erhalten Betroffene dadurch allerdings nicht automatisch zurück. Das Urteil verpflichtet Lieferando nicht pauschal zur rückwirkenden Erstattung früher einbehaltener Beträge.
Ich halte die Entscheidung für nachvollziehbar. Wenn keine Lieferung stattfindet, fehlt aus meiner Sicht auch der Anlass für ein vorab gezahltes Trinkgeld. Für Kunden schafft das Urteil vor allem klarere Regeln beim Bezahlen.
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