Der Carlsen Verlag, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn haben OpenAI wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt.
Die Klage wurde am 19. August 2026 beim Landgericht München I gegen OpenAI Ireland Ltd. eingereicht. Im Mittelpunkt steht die Kinderbuchreihe „Das NEINhorn“. Nach Darstellung der Kläger erzeugt ChatGPT bereits nach einfachen Eingaben Geschichten und Illustrationen, die wesentliche kreative Elemente der Originalwerke übernehmen.
Carlsen schließt aus den getesteten Ausgaben, dass Werke der Reihe ohne Lizenz für das Training von OpenAI-Modellen verwendet worden sein könnten. Das ist zunächst eine Behauptung der Kläger und muss nun gerichtlich geprüft werden.
Besonders ungewöhnlich ist der Vorwurf, ChatGPT habe komplette Druckvorlagen mit Umschlag, Impressum, erfundener ISBN und Carlsen-Logo erstellt.
Diese Vorwürfe erhebt der Carlsen Verlag gegen OpenAI
Die Klage stützt sich laut Carlsen unter anderem auf folgende Beobachtungen:
- Geschichten sollen zentrale Elemente des NEINhorn-Universums übernehmen.
- Illustrationen seien dem Original teilweise sehr ähnlich.
- Weitere Figuren und Schauplätze würden automatisch eingebunden.
- ChatGPT habe Druckvorlagen samt Fake-ISBN und Verlagslogo erzeugt.
Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn kritisieren die aus ihrer Sicht unerlaubte Nutzung ihrer Arbeiten deutlich. Carlsen fordert OpenAI auf, eine unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Verstöße offenzulegen und entstandene Schäden zu ersetzen.
Ich halte das Verfahren für besonders relevant, weil es über einen einzelnen Buchtitel hinausweist. Entscheidend wird sein, ob sich die behauptete Nutzung geschützter Werke und eine mögliche „Memorisierung“ rechtlich belastbar nachweisen lassen. Das Urteil könnte deshalb auch für andere Verlage und KI-Anbieter Signalwirkung entwickeln.
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