Das Fintech Revolut passt seine AGB für Krypto-Produkte und Revolut X mit neuen Regelungen zu Einzahlungen und Systemfehlern an.
Revolut hat Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen für seine Krypto-Produkte und die Handelsplattform Revolut X angekündigt. Laut Unternehmensangaben gelten die neuen Regelungen zur automatischen Rücksendung bestimmter fehlerhafter Krypto-Einzahlungen seit dem 8. Juli 2026.
Anpassungen zum Umgang mit technischen Fehlern und Systemstörungen treten am 10. August 2026 in Kraft. Nutzer müssen dafür nichts unternehmen und können ihr Krypto-Konto bis dahin kostenlos schließen, falls sie den Änderungen nicht zustimmen.
Bislang konnten Kryptowährungen dauerhaft verloren gehen, wenn sie über eine nicht unterstützte Token- oder Netzwerk-Kombination eingezahlt wurden.
Künftig sollen ausgewählte Transaktionen zunächst geprüft und anschließend möglichst automatisch an die ursprüngliche Absenderadresse zurückgesendet werden. Anfallende Netzwerkgebühren werden laut Revolut vom zurückgesendeten Betrag abgezogen.
Neue Regeln für Krypto-Einzahlungen und technische Fehler
Laut Revolut greift die automatische Rücksendung nur bei unterstützten Token-Chain-Kombinationen. Vollständig nicht unterstützte Kryptowährungen können weiterhin verloren gehen.
In Ausnahmefällen soll es möglich sein, eine alternative Zieladresse anzugeben, wenn eine Rücksendung an die ursprüngliche Adresse nicht sinnvoll oder technisch möglich ist.
Die wichtigsten Änderungen:
- Automatische Rücksendung ausgewählter fehlerhafter Einzahlungen
- Abzug der Netzwerkgebühren vom Rückzahlungsbetrag
- Neue Regelungen für Orders bei Systemstörungen
Ich finde die automatische Rücksendung versehentlich falsch übertragener Kryptowährungen grundsätzlich sinnvoll, auch wenn Nutzer weiterhin selbst darauf achten müssen, ausschließlich unterstützte Token und Netzwerke zu verwenden.
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