1&1: BGH erlaubt „das beste Netz“ und „Telekom-Mann“ in der Werbung

Wie 1&1 aktuell per Pressemeldung verkündet, hat der für Wettbewerbsrecht zuständige I. Senat beim Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 200/17) am 24. Januar 2019 einen 1&1-TV-Spot (siehe unten) für zulässig erklärt, in dem die Aussage „das beste Netz“ und ein „Telekom-Mann“ vorkommen.

In der mündlichen Verhandlung wurde neben der Darstellung des „Telekom-Mannes“ auch die Frage verhandelt, ob der Testsieg im Festnetztest mit den Worten „das beste Netz gibt’s bei 1&1“ zusammengefasst werden durfte. Dies hat der Bundesgerichtshof laut 1&1 ebenso für zulässig erklärt.

1&1 TV-Spot stammt aus dem Jahr 2015

Rückblick: Im Juli 2015 hatte 1&1 in einer Werbekampagne den Testsieg im Festnetztest 2015 der Zeitschrift connect (Ausgabe 08/2015) thematisiert. Teil der 1&1-Kampagne war unter anderem ein TV-Spot, in dem eine Preisverleihung dargestellt wurde. In diesem Clip stand auch ein Mann mit einer Telekom-Mütze auf und freute sich etwas zu früh über einen Sieg, der schließlich an 1&1 ging.

Die Deutsche Telekom ging laut 1&1 juristisch gegen diese Kampagne vor, da in dem Spot unter Darstellung von symbolischen Firmenvertretern auch der zweite Platz der Telekom thematisiert wurde.

Jetzt mobiFlip kostenlos auf WhatsApp folgen und informiert bleiben!

Weitere Themen
Hinterlasse deine Meinung
Kommentare aufrufen
Die mobile Version verlassen