Diese 742 Kommunen wollen Tempo 30

Bereits im letzten Jahr haben wir über die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ berichtet. Darin engagieren sich immer mehr Städte für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits. Inzwischen wollen 742 Kommunen Tempo 30 festlegen.

Das Thema „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ ist in Deutschland ein heikles Thema. In Bezug auf Autobahnen wird seit Jahren kontrovers über ein Tempolimit diskutiert. In unseren Städten schaut es da ein wenig anders aus.

Das Ziel: Maximal Tempo 30 innerorts

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Immer mehr Kommunen schließen sich dieser Forderung an. Im August 2022 waren es etwa 250 und inzwischen stehen bereits 742 Städte und Gemeinden hinter der Forderung.

Dazu muss man wissen: Momentan legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Der Initiative treten also regelmäßig neue Städte beziehungsweise Gemeinden bei. Auch ist man politisch aktiv, allerdings bisher mit mäßigem Erfolg, wie unter anderem im Newsbereich einzusehen ist. Das Positionspapier der Initiative gibt es online (PDF).

Das sind die Forderungen der Initiative:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Ist eure Kommune auch dabei?

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