E-Scooter: Über 2000 Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2020

Das Statistische Bundesamt hat neue Zahlen zu Unfällen mit E-Scootern veröffentlicht. Es liegen damit erstmals die Unfallzahlen aus dem kompletten Jahr 2020 vor.

Demnach registrierte die Polizei im Jahr 2020 in Deutschland insgesamt 2155 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten E-Scootern), bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, kamen dabei insgesamt 5 Menschen ums Leben, 386 wurden schwer verletzt und 1 907 leicht. Mehr als 80 % dieser Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs gewesen.

Die meisten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden gab es in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (566) und Bayern (334), die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern (16) und Thüringen (11).

E-Scooter-Fahrer hauptverantwortlich

Bundesweit waren bei fast drei von vier dieser Unfälle mit Personenschaden (72,1 %, 1553 Unfälle) die Fahrerin oder der Fahrer des E-Scooters hauptverantwortlich. War dies der Fall, so handelte es sich besonders häufig um Fahrunfälle (644) – das sind Unfälle, bei denen die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, ohne dass andere Verkehrsteilnehmende dazu beigetragen haben.

Alkohol und falsche Nutzung der Fahrbahn

Unfälle können nicht immer auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden. Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter- Fahrerinnen und -fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, 2355 Fehlverhalten. Der mit Abstand häufigste Vorwurf war das Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 7,1 %, und bei zulassungsfreien Krafträdern (7,8 %).

Neben dem Alkoholeinfluss legte die Polizei den E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern häufig falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege zur Last (392 Fehlverhalten oder Anteil 16,6 %). Nicht angepasste Geschwindigkeit war der dritthäufigste Vorwurf an E-Scooterfahrerinnen und -fahrer (199 Fehlverhalten oder 8,5 %).

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Unfallbeteiligte waren vergleichsweise jung

Im Jahr 2020 waren 76,0 % der E-Scooter-Fahrer jünger als 45 Jahre, 33,7 % waren sogar jünger als 25 Jahre. Dagegen gehörten nur 7,4 % der E-Scooter-Nutzenden zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den Unfallbeteiligten, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war der Anteil in dieser Altersgruppe mit 18,2 % deutlich höher. Gleichzeitig war nur die Hälfte (50,3 %) von ihnen jünger als 45 Jahre, nur 24,2 % waren jünger als 25 Jahre.

Von den 2155 E-Scooter Unfällen mit Personenschaden waren 918 Alleinunfälle – das heißt, es gab keinen Unfallgegner. 3 der 5 getöteten E-Scooter-Fahrenden kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Auch die Hälfte aller verletzten E-Scooter Fahrenden ist auf Alleinunfälle zurückzuführen.

An mehr als der Hälfte (1170) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (693 Unfälle). Gut ein Drittel der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei eben solchen Zusammenstößen mit Pkw (der Anteil lag bei 37,2 %).

Anteil am Unfallgeschehen eher gering

Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2020 registrierte die Polizei 264.000 Unfälle mit Personenschaden, nur an 0,8 % war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt.

Im Jahr 2020 hat die Polizei deutschlandweit rund 915.00 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren. 426 Fahrradfahrerinnen und -fahrer kamen dabei ums Leben, 17.079 wurden schwer verletzt, 74.472 leicht.

Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In puncto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

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