E-Zigaretten: Tabaksteuer bleibt bestehen

Rauch Zigarette

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Tabaksteuer auf nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer, bestehend aus Konsumenten und Herstellern von E-Zigaretten, kritisierten die Steuer, konnten aber die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung und Substantiierung nicht erfüllen. Sie argumentierten unter anderem, die Steuer sei rechtswidrig und führe zu einem strukturellen Vollzugsdefizit, da Endverbraucher, die ihre Liquids selbst mischten, steuerrechtlich als Hersteller angesehen werden könnten.

Steuerlast und rechtliche Hürden im Fokus des Gerichts

Das Gericht führte aus, dass die Beschwerdeführer zunächst vor den Finanzgerichten hätten klagen müssen, bevor sie sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt hätten. Außerdem sei nicht klar, ob die Steuer am Ende tatsächlich die Kläger treffe oder von anderen getragen werde. Der Vorwurf, dass es große Probleme bei der Kontrolle von selbst gemischten Flüssigkeiten gebe, wurde nicht ausreichend dargelegt und daher zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer konnten auch nicht überzeugend darlegen, warum die geringere Gesundheitsgefährdung von E-Zigaretten im Vergleich zu Rauchtabak eine geringere Besteuerung rechtfertigen soll. Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Gestaltungsspielraum und könne sich auf unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen stützen, so heißt es vom Gericht. Weitere behauptete Grundrechtsverletzungen wurden ebenfalls als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen.

Jetzt mobiFlip kostenlos auf WhatsApp folgen und informiert bleiben!

Weitere Themen
Hinterlasse deine Meinung
7 Kommentare aufrufen
Die mobile Version verlassen