Elektroautos: Preisbremse und Klimabonus greifen nicht

E-Autofahrer gehen bei Preisbremse und Klimabonus leer aus. Das müsste nicht der Fall sein, doch das liegt in der Hand großer Konzerne.

Der Ladesäulencheck 2023 vom Stromanbieter LichtBlick und Statista zeigt, dass Strom an öffentlichen Ladesäulen durchschnittlich 52 Cent pro Kilowattstunde kostet. Der Preis könnte jedoch um bis zu 56 Prozent auf 23 Cent sinken, wenn die Ladesäulenbetreiber die Strompreisbremse und weitere Mehreinnahmen aus dem Klimabonus an die Verbraucher weitergeben würden.

Dies ist derzeit nicht der Fall, da die Subventionen direkt an die Betreiber fließen und der Gesetzgeber keine Weitergabe an die Verbraucher vorschreibt. LichtBlick-Sprecher Ralph Kampwirth kritisiert dies scharf und bezeichnet die hohen Strompreise an der Ladesäule als „Bremse für die Verkehrswende“. E-Autofahrer würden durch die fehlende Weitergabe der Mehrerlöse benachteiligt, während die Ladesäulenbetreiber subventioniert würden.

LichtBlick-Ladesäulencheck 2023 Zusammenfassung

Nur ein Betreiber will die Preisbremse weitergeben, allerdings erst Ende 2023. Andere verweisen darauf, dass sie nicht zur Weitergabe verpflichtet seien. Bei vollständiger Weitergabe der Mehreinnahmen „könnten die Preise halbiert werden“, so heißt es im Ladesäulencheck.

Ladesäulenmarkt zu monopolistisch?

Ein weiterer Grund für die hohen Preise ist laut LichtBlick die monopolistische Struktur des Ladesäulenmarktes. In einigen Regionen befinden sich bis zu 91 Prozent der öffentlichen Ladepunkte in der Hand eines Betreibers, häufig des marktbeherrschenden Energieversorgers.

Dadurch mangelt es an Wettbewerb, und die regionalen Monopolisten verlangen von Kunden anderer Fahrstromanbieter bis zu 55 Prozent höhere Preise als von ihren eigenen Kunden.

Drittanbieter haben keinen Anspruch auf den Klimabonus und können auch die Strompreisbremse nicht an ihre Kunden weitergeben, was laut LichtBlick zu einer Preisdiskriminierung führt.

Das Unternehmen fordert daher eine Marktreform. Der Staat sollte die Ladesäulenbetreiber verpflichten, die Förderung an die Verbraucher weiterzugeben und dafür sorgen, dass Drittanbieter die gleichen Rechte wie die Ladesäulenbetreiber haben.

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