Das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, ist ab sofort auch digital erreichbar.
Bürger können sich jetzt elektronisch an das Gericht wenden, ohne zum Briefkasten oder Faxgerät greifen zu müssen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist ein Schritt auf dem Weg zum digitalen Rechtsstaat. Die Bundesregierung arbeitet daran, die Möglichkeiten der Digitalisierung weiter auszuschöpfen.
Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht den sicheren und rechtswirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten. Während er in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten bereits etabliert ist, wird er nun auch für das Bundesverfassungsgericht eingeführt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen wurden durch die §§ 23a bis 23e des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) geschaffen, nach denen Dokumente elektronisch eingereicht und zugestellt werden können.
Digitale Wege sind freiwillig
Die Neuregelung orientiert sich an den bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung und anderer Fachprozessordnungen und nutzt die bereits vorhandene Infrastruktur. Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet, Bürger sowie andere Verfahrensbeteiligte können dies freiwillig tun.
Darüber hinaus sind Regelungen zur elektronischen Aktenführung und zur vorzeitigen Einsicht in Altakten für bestimmte Forschungsvorhaben vorgesehen.
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