Wallboxen meist regelkonform, aber mit formalen Defiziten


Die Bundesnetzagentur hat in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW eine stichprobenartige Überprüfung von Wallboxen durchgeführt.
Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von Elektromobilität und der dadurch bedingte steigende Bedarf an sicheren Lademöglichkeiten. Im Rahmen der Untersuchung konnten alle getesteten Produkte ohne unmittelbare Sicherheitsrisiken in Betrieb genommen werden. Es wurden keine gravierenden technischen Mängel festgestellt.
Festgestellte Mängel und Zuständigkeiten
Zwar traten keine sicherheitsrelevanten Gefahren auf, dennoch wurden bei einigen Geräten formale Mängel wie fehlende Kennzeichnungen festgestellt. Auch die Funktechnik der überprüften Wallboxen wurde getestet und funktionierte bei allen Geräten ohne Störungen.
Die Überwachung des Marktes ist aufgeteilt: Die Bundesnetzagentur ist für Produkte mit Funktechnik zuständig, während die Zuständigkeit für Geräte ohne Funktechnik bei den Landesbehörden liegt. In Nordrhein-Westfalen übernimmt diese Aufgabe das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung.
Die Überprüfung ist Teil einer laufenden Marktüberwachung, die sicherstellen soll, dass nur technisch einwandfreie Produkte auf dem Markt verfügbar sind. Die Kampagne reiht sich in Maßnahmen ein, mit denen die Behörden auf den wachsenden Markt der Elektromobilität reagieren.
Auch wenn keine akuten Sicherheitsprobleme festgestellt wurden, weisen die Ergebnisse auf Handlungsbedarf im Bereich der Produktkennzeichnung hin.
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