Urteil: Keine Vodafone-Datenautomatik ohne Zustimmung

Vodafone

Vodafone darf künftig keine Klauseln mehr für Highspeed-Mobilfunk-Volumentarife verwenden, die die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konnte sich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone durchsetzen. Die Datenautomatik, welche sich das Unternehmen in seinen Verträgen vorbehalten hat, wird als unzulässige Vertragsänderung eingeordnet.

Datenautomatik in Fußnoten

In seinen Tarifbeschreibungen und Preislisten behielt sich die Vodafone GmbH vor, einen bestehenden Vertrag zu ändern. In einer Fußnote für einen Tarif hieß es:

Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS.

Und auch in der Preisliste war angeführt:

Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete […] frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket. […].

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah in dieser Datenautomatik eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung und mahnte das Unternehmen wegen der Verwendung von drei Klauseln für verschiedene Tarife ab. Das Landgericht Düsseldorf gab dem vzbv Recht (siehe Urteil PDF). Es sah in den Klauseln einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können.

Interesse des Kunden fraglich

Es sei zudem fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen. Dies gelte insbesondere, wenn er sich bewusst für den günstigeren Vertrag entschieden hat und die Zubuchung in der Summe sogar teurer ist als in einem höherwertigen Tarif. Auch sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Kunde eine Zubuchung ablehnen kann.

Der vzbv geht auch gegen die Datenautomatik von Telefonica bzw. o2 vor und erwartet dazu demnächst eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München.

[quelle]Quelle vzbw via heise[/quelle]


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