GEMA siegt gegen SUNO und das Urteil könnte KI-Musik verändern
Das Landgericht München I hat der GEMA im Verfahren gegen den KI-Musikgenerator SUNO überwiegend recht gegeben.
Die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I hat der Klage der GEMA auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz überwiegend stattgegeben. Das Urteil betrifft sechs bekannte Musikwerke, darunter „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“ und „Forever Young“. Streitgegenstand waren ausschließlich die Musikwerke, nicht deren Liedtexte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Auffassung des Gerichts wurden die betroffenen Werke beim Training des KI-Modells vervielfältigt und in den Modellen gespeichert. Zudem seien die Werke in Deutschland über die erzeugten Ausgaben erneut vervielfältigt und öffentlich wiedergegeben worden. Die Kammer sieht hierfür den Anbieter des Musikgenerators verantwortlich und nicht die Nutzer.
Gericht sieht Urheberrechtsverletzungen beim KI-Training
Laut Gericht setzte SUNO beim Aufbau seines Trainingsdatensatzes Stream-Ripping-Techniken ein, um Musik von YouTube zu kopieren und technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Die Kammer kam außerdem zu dem Schluss, dass die Schranken für Text- und Data-Mining sowie die US-amerikanische Fair-Use-Doktrin im konkreten Fall nicht greifen.
SUNO hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und unter anderem bestritten, dass die Musikwerke im Modell gespeichert seien oder in den Ausgaben wiedererkennbar auftauchten. Der Dienst hatte zuletzt im Rahmen einer Serie-D-Finanzierungsrunde über 400 Millionen US-Dollar bei einer Post-Money-Bewertung von 5,4 Milliarden US-Dollar eingeworben.
Ich halte das Urteil für wichtig, da es die Frage behandelt, inwieweit KI-Anbieter beim Training ihrer Modelle urheberrechtlich geschützte Werke verwenden dürfen. Da es noch nicht rechtskräftig ist, wird der Fall die rechtliche Diskussion über KI und Urheberrecht weiter beschäftigen.
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Ich würde ja nichts sagen wenn die Musik wirklich wie vom Gericht behauptet im KI-Modell gepspeichert würden. KI Funktioiert aber komplett anders. Zudem ist ein Aufzeichnen der Musik zb Analog statt digital jederzeit nach deutschen Recht möglich. Ich könnte zb über dem HDMI Kabel das video speichern und nutzen, das wäre weder ein umgehen von Kopierschutzmaßnahmen noch eine unerlaubte Kopie. Zudem werden die Stücke nur für das training genutzt. Wenn man das mit einem Menschen Vergleicht müsste man auch sagen, hey du darfst dir das Musikstück nicht anhören und ähnliche Musikstücke daraus komponieren….. Wenn die nicht wollen dass KI-Anbieter ihre Werke zum Training nutzen dürfen dann sollten die Ihre Musik nicht auf YouTube anbieten…..
🌝👍