Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat einen Betreiber von Starbucks-Filialen wegen manipulativer Trinkgeldabfragen abgemahnt.
Immer mehr Restaurants und Cafés setzen bei Kartenzahlungen auf voreingestellte Trinkgeldempfehlungen. Laut Verbraucherzentrale Brandenburg werden dabei teils Werte von bis zu 30 Prozent vorgeschlagen, die Kunden zu höheren Zahlungen bewegen könnten. Besonders kritisch sei, wenn die Möglichkeit zum Ablehnen oder Anpassen des Trinkgelds nur schwer erkennbar ist.
In Deutschland gelten laut Verbraucherzentrale beim Restaurantbesuch fünf bis zehn Prozent Trinkgeld als üblich. Digitale Bezahlsysteme mit auffälligen Vorgaben könnten das Zahlungsverhalten jedoch beeinflussen. Verbraucher hätten weiterhin die Möglichkeit, Trinkgeld individuell festzulegen oder ganz darauf zu verzichten.
Kritik an Trinkgeldabfragen bei Kartenzahlungen
Die Verbraucherzentrale Brandenburg ging deshalb gegen die AmRest Coffee Deutschland Sp. z o.o. & Co. KG vor, die nach eigenen Angaben zahlreiche Starbucks-Filialen in Zentraleuropa betreibt.
Anlass war die Gestaltung der Kartenterminals. Dort seien nur voreingestellte Prozentwerte sichtbar gewesen, während eine direkte Ablehnung des Trinkgelds nicht eindeutig auswählbar gewesen sei. Das Unternehmen verpflichtete sich laut Verbraucherzentrale, die Darstellung künftig zu ändern.
Wichtige Hinweise für Kunden:
- Trinkgeld bleibt freiwillig
- Digitale Vorgaben müssen klar erkennbar sein
- Eigene Beträge können oft angepasst werden
- Alternativ ist Trinkgeld in bar möglich
Viele Menschen tippen bei schnellen Kartenzahlungen vermutlich unbewusst auf vorgeschlagene Beträge. Transparente Auswahlmöglichkeiten sollten deshalb selbstverständlich sein. Und die Möglichkeit zum Ablehnen beziehungsweise die Option „kein Trinkgeld“ sollte ebenso direkt und deutlich ersichtlich sein. Schließlich wirkt das System auf viele Kunden wie eine Bevormundung am Kartenterminal.
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