Der Bundesrat hat heute ein neues Gesetzespaket abgenickt, dass den Verbraucherschutz durch Verbote manipulativer Online-Designs und neue Regeln zum digitalen Widerruf stärken soll.
Der Bundesrat hat ein umfassendes Gesetzespaket zur Stärkung des Verbraucherschutzes beschlossen. Kern der Regelungen ist ein Verbot sogenannter Dark Patterns beim Vertrieb von Online-Finanzdienstleistungen. Diese manipulativen Gestaltungsformen sollen Verbraucher irreführen oder zu ungewollten Vertragsabschlüssen bewegen.
Nach Angaben der zuständigen Verbraucherschutzministerin haben solche Praktiken in den vergangenen Jahren zugenommen und Verbraucher benachteiligt. Ab Mitte Juni 2026 ist der Einsatz entsprechender Designs zivilrechtlich untersagt. Der erste Anwendungsbereich betrifft Finanzdienstleistungen, weitere Branchen könnten folgen.
Neue Pflichten für Anbieter im Online-Handel
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Änderungen im Verbrauchervertragsrecht. Anbieter müssen ab dem 19. Juni 2026 auf ihren Webseiten einen gut sichtbaren Button mit der Aufschrift Vertrag widerrufen bereitstellen.
Dies gilt auch für ausländische Händler und für Verträge, die über Mobil-Apps abgeschlossen werden. Laut Gesetzgeber soll der Widerruf damit ebenso einfach möglich sein wie der Vertragsabschluss.
Wesentliche Regelungen im Überblick
- Verbot von Dark Patterns bei Online-Finanzdienstleistungen ab Mitte Juni 2026
- Pflicht zum Widerrufsbutton ab dem 19. Juni 2026
- Anwendung auf Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz
- Strengere Vorgaben für Umweltaussagen
Ergänzend sieht das Gesetz vor, dass Patienten künftig auf Verlangen unverzüglich vollständige Einsicht in ihre Behandlungsakte erhalten.
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