Kompletter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Apple aufgetaucht – Auch Klage gegen Motorola Xoom läuft

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Viel muss ich dazu wohl nicht mehr sagen, da wir euch bereits in zwei Artikeln über den Stand der Dinge informiert haben. Apple hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt, welche den Verkauf des Galaxy Tab 101. in der gesamten EU (außer Niederlande) untersagt.

Samsung hat daraufhin heute ein Statement abgegeben und nun ist der komplette Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Apple aufgetaucht, in welchem u.a. klar wird, dass man auch gegen das Motorola Xoom vorgeht. Genau heißt es:

Dabei ist festzuhalten, dass die Antragstellerin Maßnahmen ergriffen hat und auch zukünftigergreifen wird, um die Exklusivität des Produkts und ihre gewerblichen Schutzrechte zu wahren,soweit es um Produkte geht, die die Rechte der Antragstellerin verletzen. So hat dieAntragstellerin z. B. bereits ein Verfahren gegen Motorola eingeleitet in Bezug auf das Designdes Xoom-Produkts (wie in Anlage ASt 19 gezeigt), und zwar beim Landgericht Düsseldorf.

Das komplette Dokument habe ich euch unten mal eingebunden, darin finden sich auch Anmerkungen zum iPhone und den Telefonen der Galaxy-Serie. Angeführte Punkte sind teilweise sogar lustig, besonders wenn es um „unterscheidungskräftigen Elemente“ geht. Wenn es nicht so ein unschönes Thema wäre, könnte man darüber lachen.

Kurzes Zitat der nach Apples Ansicht einzigartigen Merkmale vom iPad:

Die Gesamterscheinung der zwei oben gezeigten Produkte ist fast identisch, weil das GalaxyTab 10.1 alle unterscheidungskräftigen Elemente der Ausstattung des iPad 2 kopiert:

  • (i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken;
  • (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts abdeckt;
  • (iii) die Ansicht einer metallischen Einfassung um die flache, klare Oberfläche;
  • (iv) ein Display, welches unter der klaren Oberfläche zentriert ist;
  • (v) unter der klaren Oberfläche befinden sich deutliche, neutrale gehalteneBegrenzungen auf allen Seiten des Displays; und
  • (vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Display

Was soll man dazu noch sagen?

Update

Ehrlich? Ich hau mich weg, denn bei den Apple-Anwälten war wohl der Praktikant am Werk. Wie man auf Seite 2 und 3 lesen kann, beantragt Apple, dass Samsung untersagt wird, den Verkauf zu unterlassen. :D Viele Kommas im Text, aber lest den Abschnitt mal in Ruhe.

Den Antragsgegnerinnen wird untersagt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Antragsgegnerinnen zu vollziehen ist, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union – jedoch hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) ausgenommen der Niederlande – Computerprodukte gemäß nachstehender Abbildungen […] zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten (einschließlich zu bewerben), inden Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.

Ich lasse die Zwischensätze mal weg, denn dann steht da:

Den Antragsgegnerinnen wird untersagt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union Computerprodukte gemäß nachstehender Abbildungen […] zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten (einschließlich zu bewerben), inden Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen. Leider hat dieser Fehler keine rechtliche Wirkung.


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