WhatsApp: Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen englische AGB
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband heute bekannt gibt, hat man erfolgreich gegen die Betreiber des mobilen Messengers WhatsApp geklagt.
WhatsApp darf für seinen Messenger-Dienst in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern, so entschied das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Was nun passiert und ob das zu Facebook gehörige WhatsApp überhaupt reagiert, ist noch unklar.
AGB nur in englischer Sprache
Die Kritikpunkte sind im Kern, dass WhatsApp seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch die Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache zur Verfügung stellt, auch auf der deutschen Webseite. Das Gericht ist der Auffassung, dies sei für Verbraucher in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen. Für mich durchaus nachvollziehbar, zumal man zum Beispiel auch in der App selbst nur auf Umwege und über einen Webview überhaupt zu solchen Informationen gelangt.
Anbieterangaben unzureichend
Auch die unvollständigen Angaben im Impressum seien nicht akzeptabel, da eine Kontaktaufnahme, beispielsweise bei Beschwerden, erschwert wird. Es gibt nur eine Unterseite für den Kontakt, mehr nicht. Auch fehlt auf der Webseite der Vertretungsberechtigte des Unternehmens und das öffentliche Register, in welches das Unternehmen eingetragen ist. In den USA ist so etwas nicht unüblich, das deutsche Gericht hielt aber natürlich auch diese Anbieterangaben für unzureichend.
Gegen WhatsApp erging ein Versäumnisurteil, da das Unternehmen laut Gericht die Entgegennahme der Klageschrift verweigert hatte. WhatsApp bzw. Facebook hat nun zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten wird es rechtskräftig. Das Urteil findet ihr hier (PDF).
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