primastrom und Voxenergie müssen Preiserhöhungen zurücknehmen
Die Bundesnetzagentur hat die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen.
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat zu beachten.
Im Mai 2022 hatte die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren gegenüber der Voxenergie GmbH und der primastrom GmbH eingeleitet und nun entschieden, dass die Preiserhöhungen zurückzunehmen sind. Bei Missachtung hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht.
Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen können und informierte Entscheidungen treffen können.
– Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
mobiFlip werbefrei lesen Mit deinem Plus-Abo unterstützt du unsere Arbeit direkt. Kostenlos testen ↗
-->


18.09.26 · Marktgeschehen
18.09.26 · Mobilität
14.09.26 · Marktgeschehen
18.09.26 · Gaming
10.09.26 · Marktgeschehen
18.09.26 · Dienste
18.09.26 · Mobilität
08.09.26 · Marktgeschehen
18.09.26 · Mobilität
18.09.26 · Gaming