Die Bundesnetzagentur hat ein neues Messverfahren eingeführt, das Bürgern die Überprüfung ihrer Internetversorgung erleichtern soll.

Das Verfahren mit dem Namen RaVT ermöglicht es Verbrauchern, ihre Internetgeschwindigkeit mit den gesetzlichen Mindestwerten zu vergleichen. Aktuell gelten 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit im Upload und eine Latenz von 150 Millisekunden als Mindestversorgung. Laut Behörde lässt sich der Test ohne Registrierung und mit geringem Aufwand durchführen.

RaVT-Messung prüft Internet-Mindestversorgung

Die Messkampagne umfasst zehn Messungen, die in zwei Blöcken zu je fünf Tests durchgeführt werden. Zwischen beiden Blöcken muss eine Pause von zehn Stunden liegen, um kurzzeitige Schwankungen auszuschließen.

Das abschließende Messprotokoll zeigt, ob eine Unterversorgung festgestellt werden kann. Bei Auffälligkeiten können Nutzer die Ergebnisse direkt an die Bundesnetzagentur senden, die bei Bedarf weitere Untersuchungen einleitet und Ergebnisse veröffentlicht.

Das Messverfahren dient der Umsetzung des gesetzlichen Rechts auf eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Seit Dezember 2021 hat jeder Bürger Anspruch auf einen funktionierenden Internetzugang und Sprachkommunikation, um soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig, ob die festgelegten Mindestparameter den aktuellen Anforderungen entsprechen.


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