Amazon verliert vor Gericht: Werbeeinführung bei Prime Video war unzulässig

Das Landgericht München I hat entschieden, dass Amazons Einführung von Werbung bei Prime Video unzulässig war.
Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) urteilte das Gericht, dass die automatische Einführung von Werbeunterbrechungen in Prime-Video-Inhalten im Februar 2024 gegen geltendes Vertragsrecht verstieß.
Amazon hatte Bestandskunden zuvor darüber informiert, dass Prime-Video-Titel künftig Werbung enthalten würden, ohne dass eine Handlung der Nutzer erforderlich sei. Eine werbefreie Option wurde für 2,99 Euro monatlich angeboten.
Gericht sieht Irreführung der Verbraucher
Laut Urteil stellte diese Änderung eine unzulässige, einseitige Vertragsänderung dar. Prime-Video-Abonnenten hätten ursprünglich ein werbefreies Angebot genutzt, und eine Grundlage für die Einführung von Werbung habe weder in den Vertragsbedingungen noch im Gesetz bestanden.
Das Gericht wertete daher die Ankündigung in Amazons E-Mail als irreführend und verurteilte das Unternehmen zur Richtigstellung gegenüber den betroffenen Kunden.
Folgen und weitere Verfahren
- Verbraucherzentrale fordert Unterlassung ähnlicher Änderungen.
- Amazon muss Nutzer über das Urteil informieren.
- Separate Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen läuft weiter.
Amazon widersprach und sagte, dass man die Entscheidung des Gerichts zwar respektieren würde, aber nicht mit den Schlussfolgerungen einverstanden sei, so ein Unternehmenssprecher. „Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zur Werbung bei Prime Video informiert.“
Das Urteil sendet laut vzbv-Vorständin Ramona Pop ein wichtiges Signal für Verbraucherrechte und stärkt die Position der Kunden gegenüber großen Streaminganbietern. Betroffene können sich weiterhin kostenfrei in das Klageregister eintragen, um an der Sammelklage teilzunehmen.
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Ergebnis: Amazon lacht die Richter aus, da Amazon keine Strafen zahlen muss.
Da sieht man nur wieder wie zahllos der deutsche Verbraucherschutz ist.
Was hat denn der Verbraucherschutz damit zu tun? Dieser hat die Klage doch nur angestrengt… Verbockt haben es dann doch eher die Gerichte, also ist der Zahnlose Tiger hier die Deutsche Justiz und nicht der Verbraucherschutz.