EU beendet Zollfreiheit für Billigimporte

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Der Rat der Europäischen Union beendet die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro ab Juli 2026.

Ab dem 1. Juli 2026 wird auf entsprechende Warensendungen ein Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie erhoben. Der Beschluss folgt einem Vorschlag der Europäische Kommission und reagiert auf stark steigende Importzahlen im Onlinehandel. Laut Kommissionsangaben erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen den EU-Markt, der Großteil davon aus China.

EU-Zollreform 2026: Pauschalzoll für Online-Kleinsendungen

Die Pauschale fällt je tariflicher Unterposition an, nicht pro Paket. Enthält eine Sendung verschiedene Warentypen, wird der Betrag mehrfach fällig. Betroffen sind Direktlieferungen an Verbraucher. Für bestimmte Produktgruppen können zusätzlich reguläre Zölle gelten.

Hintergrund ist die bisherige Freigrenze, die ursprünglich aus verwaltungsökonomischen Gründen eingeführt wurde. Mit dem Wachstum internationaler Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress geriet sie jedoch unter Wettbewerbsdruck. Händlerverbände kritisieren bereits seit Längerem die Nachteile für europäische Anbieter.

Ich halte die Reform für einen logischen Schritt, da sie ein strukturelles Ungleichgewicht adressiert, wenngleich die praktische Wirkung auf die Preise und das Bestellverhalten offenbleibt.

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