EuGH-Urteil könnte Streaming-Abos grundlegend verändern
Der Europäische Gerichtshof hat die rechtliche Einordnung von Streaming-Abos mit einem neuen Urteil verändert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Streaming-Abonnements als digitale Dienstleistungen und nicht als digitale Inhalte einzustufen sind.
Nach der Entscheidung könnten Verbraucher ein Streaming-Abo grundsätzlich auch dann innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen, wenn sie den Dienst bereits genutzt haben. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen einer österreichischen Verbraucherschutzorganisation und Sky Österreich.
Bislang ließen viele Streaming-Anbieter das Widerrufsrecht mit Zustimmung des Kunden bereits zu Beginn der Nutzung erlöschen. Nach der Auslegung des EuGH greift diese Ausnahme bei digitalen Dienstleistungen jedoch nicht.
Stattdessen kann dem Anbieter im Fall eines Widerrufs laut Gericht unter bestimmten Voraussetzungen eine angemessene Entschädigung zustehen.
Welche Folgen das EuGH-Urteil für Streaming-Abos haben könnte
Nach Auffassung des EuGH zeichnen sich Streaming-Dienste durch ihre fortlaufende technische Bereitstellung sowie Funktionen wie Personalisierung und Empfehlungen aus. Diese Merkmale sprechen nach Ansicht der Richter für eine digitale Dienstleistung. Das Urteil dürfte deshalb auch für zahlreiche andere Streaming-Anbieter relevant sein.
Experten halten die Entscheidung für kritisch. Sie verweisen auf mögliche Missbrauchsrisiken, etwa wenn Nutzer ein Abo nur für ein einzelnes Sportereignis oder eine neue Serienstaffel abschließen und anschließend widerrufen. Zudem sehen sie offene Fragen bei der Berechnung einer möglichen Entschädigung sowie Anpassungsbedarf bei Widerrufsbelehrungen und Vertragsmodellen.
Ich halte das Urteil für rechtlich und praktisch spannend. Ob sich die befürchteten Auswirkungen tatsächlich zeigen, wird sich wohl erst in den kommenden Monaten und durch die Reaktionen der Streaming-Anbieter sowie weiterer Gerichte zeigen.
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> Sie verweisen auf mögliche Missbrauchsrisiken, etwa wenn Nutzer ein Abo nur für ein einzelnes Sportereignis oder eine neue Serienstaffel abschließen und anschließend widerrufen.
Das würde definitiv passieren. Ich meinte, ich würde es selbst so machen, wenn ich die Möglichkeit hätte. Insofern bin ich in dieser Sache ganz klar auf Seiten der Streaming-Anbieter. Was der EuGH hier gerne hätte, ist in der Praxis ein ernsthaftes Problem. Ich bin immer für Konsumenten-Schutz. Aber das hat das Potenzial, dem Geschäftsmodell der Anbieter zu schaden. Und wie fängt man solche Risiken auf? Mit Preiserhöhungen für alle. Also läuft das sogar auch wieder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gegen den Konsumenten.
Du kannst zwar direkt wieder aus dem Vertrag raus, aber es ist nicht verboten, dass sie dir anteilig eine Nutzung berechnen. Diese Klauseln müssten die Anbieter jetzt aber erstmal einführen.
Das schwächt zwar den Negativ-Effekt für den Anbieter etwas ab, bleibt für mich aber trotzdem das Erschleichen eines Vorteils, um am Ende günstiger rauszukommen und den Anbieter auszutricksen. Ich sehe es einfach nicht, was man hier für den Konsumenten erreichen möchte. Wer einen Vertrag über einen Monat abschließt (mehr muss man in der Regel ja sowieso nicht), muss sowieso alt genug sein, um überlegte Entscheidungen treffen zu können und soll eben den Monat bezahlen.