Die Bundesbildungsministerin Karin Prien will die Debatte über Jugendschutz auf Messengerdienste wie WhatsApp ausweiten.

Auslöser ist der WDR-Themenschwerpunkt „Inside Klassenchats“, der problematische Inhalte in schulischen Gruppen beleuchtet. Prien erklärte laut WDR, die aktuelle Diskussion greife zu kurz, wenn sie sich nur auf klassische soziale Netzwerke beschränke.

Bisher konzentrierte sich die politische Debatte vor allem auf mögliche Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche. Messengerdienste wie WhatsApp fallen bislang nicht darunter, auch internationale Modelle wie in Australien nehmen sie aus.

WDR-Umfrage zeigt problematische Inhalte in Klassenchats

Laut einer infratest dimap Befragung im Auftrag des WDR sind acht von zehn Schülern in Klassenchats aktiv. Mehr als ein Drittel der 10- bis 16-Jährigen berichtet von belastenden Inhalten.

Häufig genannte Inhalte laut WDR-Umfrage:

  • Beleidigungen oder Bloßstellungen
  • Mobbing und Ausgrenzung
  • Gewaltvideos oder verletzende Bilder
  • Hassinhalte gegen bestimmte Gruppen
  • Nacktbilder oder unangemessene Darstellungen

Prien räumte ein, dass der Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt laut eigener Einschätzung bislang nicht ausreichend umgesetzt wurde. Eine Expertenkommission prüft derzeit mögliche Maßnahmen, Ergebnisse werden vor dem Sommer erwartet.

Ich halte es für folgerichtig, die Debatte auf Messenger auszuweiten, da diese im Alltag von Schülern eine zentrale Rolle spielen und bisher regulatorisch kaum berücksichtigt wurden.


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  1. RolliC 🏆

    Am Ende gehts um Regulierung, nie um Lebenswirklichkeiten und schon gar nicht um „Möglichkeiten.“ Unser Problem ist eher, dass es zu wenig Politiker mit Kindern gibt, die noch zur Schule, oder gar in den Kindergarten gehen.

    Was haben wir denn früher gemacht, ohne WhatsApp? Der Lehrer hat die Telefonliste genommen, die Eltern des Schülers mit dem Nachnamen A angerufen, die Information übermittelt. Dann haben diese Eltern die nächste Familie angerufen, mit dem Nachnamen B, die Familie hat dann die nächste Familie mit dem Nachnamen C angerufen usw..

    Wollen wir das wieder? Funktioniert hat das ohnehin nie richtig. Leute waren nicht erreichbar, oder es hatte sich mal ne Telefonnummer geändert usw.

    Schüler, Eltern und Lehrer mussten sich doch in der Pandemie ihre Möglichkeiten suchen. Sie hatten ja keine Wahl. Die Pandemie ist längst vorbei, aber es macht doch Niemand mehr freiwillig Rückschritte…

  2. Kurt 🔅

    jo Klassenchsts sind schwer. hatte das bei mir auch gehabt. war jemand der kein WhatsApp genutzt hatte und wurde letzen Endes durch diese Gruppenchatsnormalie dazu gezwungen. war halt ganz hilfreich wenn man krank war wurde der Kram der an dem Tag/der Woche/ duchgenommen wurde
    bequem abfotografiert von der Tafel und in die Gruppe geschickt.

  3. Couch Kartoffel 🏅

    Niemand brauch Klassen Chats die sind datenschutzrechtlich eh verboten. Man denke an Homeschoolikg während drr Pandemie die in Bayern verboten wurde via Teams da bayrische Amish People und Bedenkenträger dies gerichtlich erstritten

    Klasenchats sind in Deutschland Verboten. DSGVO lässt grüssen. Hausaufgaben Heft und Briefe sowie Elternabende reichen.

    1. René Hesse ♾️

      Die Lebensrealität zeigt allerdings, dass quasi jede Klasse ihren Chat hat, was da privat initiiert wird, kannst du schwer kontrollieren.

      1. Couch Kartoffel 🏅

        Dafür gibt es Unterlassungserklärung, Abmahnung und Schadenersatz für den der es initiiert hat bis hin zum Landesdatenschutzbeauftragten.

        Ein Admin und entsprechenden Störer gibt es immer der abgemahnt werden kann.

        Im Notfall Schulverwaltungsamt einschalten.

        1. René Hesse ♾️

          Ich weiß nicht, ob du weißt, wovon wir hier reden?! Es geht um Chats unter Kindern von Kindern in ihrer Freizeit initiiert. Keiner von diesen ist strafmündig. Das, was du da sagst, ist keinerlei Lösung, denn die Lebensrealität zeigt, das Millionen Kinder in solchen Chats sind.

          1. Couch Kartoffel 🏅

            Oh doch die Eltern hatten dafür und meist sind diese Chats von Hyperaktiven Eltern eingerichtet.

            Auch Anbieter haften. WhatsApp ist nicht für unter 14 jährige erlaubt.

            1. René Hesse ♾️

              WhatsApp darf ab 13 Jahren genutzt werden. Für Kinder ab 10 Jahren wird bereits an einer Lösung gearbeitet: https://www.mobiflip.de/whatsapp-fuer-kinder-was-eltern-jetzt-ueber-die-neue-funktion-wissen-mussen/. In Deutschland ist die Datenverarbeitung allerdings erst ab 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung erlaubt. Da WhatsApp jedoch Daten (auch aus dem Telefonbuch) verarbeitet, müssen Eltern von unter 16-Jährigen rechtlich gesehen zustimmen.

              Die pauschale Behauptung „Eltern haften für ihre Kinder” ist ein klassischer juristischer Mythos, der so in keinem Gesetzbuch steht. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben (§ 832 BGB). Mit elf Jahren sind Kinder im Zivilrecht bereits beschränkt haftbar (§ 828 BGB). Eine „Störerhaftung“ (die Verpflichtung, für das Fehlverhalten Dritter geradestehen zu müssen) wird bei Kindern und Jugendlichen von Gerichten jedoch äußerst zurückhaltend angewendet.

              In der Theorie mag es ein Mindestalter geben, in der Praxis ist ein rechtliches Verbot von Klassen-Chats jedoch faktisch unmöglich, da weder WhatsApp das Alter flächendeckend kontrollieren kann, noch deutsche Gerichte Eltern für die bloße Nutzung einer sozial üblichen Kommunikationsform abstrafen können.

              1. Couch Kartoffel 🏅

                Kinder sind zu schützen und wenn Eltern bis 16 nicht kontrollieren was ihre Kinder tun. Kann dies bisher zur Entziehung des Sorge und Umgangsrechts führen. Die Inobhutnahme wegen Verletzung der Aufsichts und Erziehungspflicht sind durchaus möglich.

                Da Nutzen von Social Media unter 14 ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Und wenn Chartal ihren Malte Niklas mit 10 ein Smartphone kauft und darauf alles installiert und einrichtet, dann haftet sie dafür.

                Deshalb ja der Ruf nach Social Media Verbot für unter 18 jährige. Weil viele Eltern offensichtlich nicht in der Lage sind.

                1. René Hesse ♾️

                  Dein Kommentar zeigt, dass du wirklich keine Ahnung hast. Alles, was du schreibst, ist Quatsch. Wegen solcher Dinge wird es keinen Entzug des Sorge- oder Umgangsrechts geben. Das ist so fernab jeder Realität, dass man das einfach nicht so stehen lassen kann. Am peinlichsten ist, mit welchem Selbstbewusstsein du solchen Unfug behauptest.

                2. RoyBer 🌟

                  Die Aussagen über angeblich automatische Rechtsfolgen wie Sorgerechtsentzug oder Inobhutnahme sind deutlich überzogen und geben die tatsächliche Rechtslage in Deutschland nicht korrekt wieder. Mit ein bisschen Recherche kannst du dir das von jeder aktuellen KI erklären lassen. Aber du musst es natürlich auch verstehen wollen.

                  Zunächst: Eine Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 1631 BGB liegt nicht automatisch vor, nur weil ein Kind ein Smartphone nutzt oder Zugang zu Social Media hat. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Eltern müssen ihre Aufsicht an Alter, Reife und Einsichtsfähigkeit des Kindes anpassen. Ein generelles Verbot oder eine starre Altersgrenze im deutschen Recht existiert nicht.

                  Auch die Behauptung, dass Social-Media-Nutzung unter 14 per se eine Pflichtverletzung darstellt, ist schlicht falsch. Die oft genannten Altersgrenzen stammen aus den Nutzungsbedingungen der Plattformen oder aus datenschutzrechtlichen Regelungen wie der DSGVO, nicht aus dem Familienrecht. Ein Verstoß gegen AGB eines Unternehmens ist kein automatischer Verstoß gegen die elterliche Aufsichtspflicht.

                  Weiterhin ist die Schwelle für staatliche Eingriffe extrem hoch. Maßnahmen wie Entzug des Sorgerechts oder Inobhutnahme durch das Jugendamt setzen eine konkrete Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB voraus. Das bedeutet eine erhebliche, nachhaltige Gefährdung der körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung. Die bloße Nutzung von Social Media oder ein Smartphone im Kindesalter erfüllt diese Voraussetzungen in der Praxis nicht ansatzweise.

                  Gerichte greifen nur in gravierenden Fällen ein, etwa bei Vernachlässigung, Misshandlung oder völliger Kontrolllosigkeit in Kombination mit nachweisbaren Schäden. Die Nutzung digitaler Medien gehört heute zur normalen Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen und wird rechtlich auch so bewertet.

                  Zur Haftung: Eltern haften nicht automatisch für alles, was ihre Kinder online tun. Nach § 832 BGB haften sie nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt haben. Haben Eltern altersgerechte Regeln aufgestellt und das Kind entsprechend belehrt, entfällt die Haftung in vielen Fällen.

                  Die pauschale Forderung nach einem Social-Media-Verbot bis 18 hat ebenfalls keine Grundlage im geltenden Recht. Sie ist eine politische Meinung, aber kein juristischer Standard.

            2. Robert 💎

              Die Kinder verstoßen nur gegen Nutzungsbedingungen, für was sollte da irgendjemand haften? Das Schlimmste, was passieren kann, ist das ein Account gesperrt wird. Außerdem geht das doch vollkommen am Problem vorbei. Hast du überhaupt Kinder in dem Alter?

              1. Couch Kartoffel 🏅

                Ja meine Kinder haben kein Smartphone zur Einschulung bekommen. Bei den grossen gab’s mit der 7 Klasse ein normales Handy um anzurufen, wenn der Bus mal wieder nicht fährt.

                Ich habe nur aufgezählt was möglich ist. Der Jungendschutz in Deutschland hat sehr viele Möglichkeiten und zum Glück. Und Kinder mit 7 bis 10 sind sicherlich noch nicht so reif für ihre Konsequenzen mit Smartphone und Co..

                Die Klassenchats sind auch meist von irgendwelchen Eltern angelegt und die haften sehr wohl für den Inhalt als Moderatoren.

                1. Robert 💎

                  Ich habe nur aufgezählt was möglich ist.

                  Das stimmt aber einfach nicht. Das was du aufgezählt hast, ist definitiv nicht möglich und schon gar nicht aus den von dir genannten Gründen.

  4. ant ☀️

    Ich verstehe bis heute nicht, warum eltern ihren kindern smartphones kaufen und tür und tor diesem cybermobbing öffnen. nein, kinder brauchen kein whatsapp, kein social media und sollen auch nicht 40h die Woche in diesen süchtig machenden tools verbringen.

    wenn man schon „erreichbarkeit“ für die eltern gewährleisten will, dann reichen feature-phones. Ich hoffe, dass der ganze müll tatsächlich verboten wird oder extrem stark reguliert, bis mein Kind in das entsprechende alter kommt.

    finde es immer so abartig, wenn ich morgens oder mittags unterwegs bin und sehe, wie kinder an der bushaltestelle nur ins handy starren oder sogar beim gehen nach hause oder zur schule den bildschirm vor der nase haben, um sich irgendwelche Reals von möchtegern-stars reinziehen.

    und bevor es als pseudo-argument kommt: medienbildung zu hause ist schön und gut aber der gruppendruck, zwang, ausschluss tut einen größeren anteil daran, die kids da hinein zu ziehen. da können die eltern sich noch so sehr bemühen.

    1. Matze51 🌀

      Reals von möchtegern-stars 👍🏻🤢

    2. gast 🏆

      Ich habe tatsächlich etwas Hoffnung. Bei uns steht im Sommer der erste Schulwechsel an und bis vor kurzem war es quasi Naturgesetz, dass es zur 5. Klasse das Smartphone gibt. Außenseiter soll das eigene Kind auch nicht sein. Aber langsam dreht sich das Bild und es gibt schon eine kritische Masse an Kindern, die ohne Smartphone auf die neue Schule gehen werden.
      Das Pendel schwingt langsam zurück und unsere Kinder werden hoffentlich vom Schlimmsten verschont bleiben.

  5. Peter ☀️

    Was auch viele vergessen, die Ihren Kinder Whatsapp zur Nutzung anbieten.
    Whatsapp ist auch erst ab 12 J. Daher neben Schule auf Eltern in Verantwortung ziehen.

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