Der VATM fordert verbindliche Fristen und eine Priorisierung beim Stromanschluss neuer Mobilfunkstandorte.
Vor der Expertenanhörung zum Netzanschlusspaket am 7. Oktober fordert der Verband Nachbesserungen durch den Bundestag. Netzbetreiber sollen Unternehmen nicht nur mögliche Anschlusspunkte nennen, sondern auch verbindliche Angaben zu Zeitpunkt und Kosten des Stromanschlusses liefern.
Der Regierungsentwurf sieht bislang vor, dass Stromnetzbetreiber innerhalb eines Monats geeignete Anschlusspunkte nennen. Dem VATM reicht diese Auskunftsregelung nicht. Der Verband verweist dabei auf Forderungen der Bundesländer im Bundesrat.
99,5 Prozent Mobilfunkversorgung bis Ende 2029
Für den weiteren Mobilfunkausbau sind vor allem diese Punkte relevant:
- Die Bundesnetzagentur verlangt bis Ende 2029 eine Flächenversorgung von 99,5 Prozent.
- Neue Mobilfunkstandorte benötigen einen rechtzeitig verfügbaren Stromanschluss.
- Der VATM fordert eine gesetzliche Priorisierung solcher Anschlüsse.
- Als Vorbild nennt der Verband Regelungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Nach Einschätzung des VATM werden gerade die letzten Versorgungslücken besonders aufwendig zu schließen sein. Neue Standorte entstehen dabei häufig in Gebieten, in denen auch die Infrastruktur schwieriger auszubauen ist. Ein bereits errichteter Funkmast bringt ohne Stromversorgung schlicht keine zusätzliche Netzabdeckung.
Ich halte verbindliche Zeit- und Kostenangaben für sinnvoll. Wenn Deutschland die letzten Lücken im Mobilfunknetz schließen will, sollte ein fehlender Stromanschluss nicht zum vermeidbaren Flaschenhals werden.
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