Behinderung von 1&1: Vodafone und Vantage Towers im Visier des Bundeskartellamts
Das Bundeskartellamt prüft eine Beschwerde der 1&1 Mobilfunk GmbH, wonach Vodafone und die mit ihr verbundene Vantage Towers AG die Mitnutzung von Funkmasten durch 1&1 behindert haben sollen.
Das Verhalten der Unternehmen wird daher nun auf mögliche Verstöße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht untersucht. Das Bundeskartellamt betont dabei die Bedeutung fairer Wettbewerbsregeln und dass marktmächtige Unternehmen andere Unternehmen nicht unbillig behindern dürfen.
Kurz: Die Verzögerungen bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 werden näher untersucht. Was dabei herauskommt, ist aktuell noch nicht abzusehen, wird aber natürlich Teil unserer künftigen Berichterstattung sein.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
-->Der beabsichtigte Markteintritt von 1&1 als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland ist aus wettbewerblicher Sicht zu begrüßen. Naturgemäß erfordert der Aufbau eines eigenen Mobilfunknetzes hohe Investitionen und es müssen bei einem solchen Schritt unternehmerische Risiken eingegangen werden. Eine zentrale Aufgabe des Kartellrechts ist es, dem Verhalten von Unternehmen faire Spielregeln zu setzen. Dabei gilt für marktmächtige und marktbeherrschende Unternehmen, dass sie andere Unternehmen nicht unbillig behindern dürfen. Wir werden uns insofern genau ansehen, ob es gute Gründe für eine Verzögerung bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 gibt.