Stiftung Warentest haftet laut OLG Frankfurt für fehlerhaften Test

Die Stiftung Warentest muss nach einem Urteil des OLG Frankfurt für ein fehlerhaftes Testergebnis haften und steht vor möglichen Millionenzahlungen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Berliner Rauchmelder-Hersteller Pyrexx Schadenersatz für wirtschaftliche Einbußen zugesprochen. Die genaue Höhe soll das Landgericht Frankfurt festlegen, das Unternehmen fordert 7,7 Millionen Euro. Hintergrund ist ein negatives Testurteil aus dem Jahr 2020, das laut Pyrexx zu erheblichen Auftragsverlusten und Stellenabbau geführt hat.
Nach Angaben der Stiftung wurde der Test 2024 zurückgezogen und eine Entschuldigung ausgesprochen. Ursache sei ein beauftragtes Prüfinstitut gewesen, das ohne Abstimmung von der Norm abgewichen sei. Die Stiftung akzeptiert die noch nicht rechtskräftige Entscheidung grundsätzlich, hält die geforderte Summe jedoch für zu hoch. So heißt es:
Wir begrüßen das heutige Gerichtsurteil, mit dem das Urteil des Landgerichts aus erster Instanz korrigiert wird. Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz, da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht. Gleichzeitig akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts, dass wir für unsere Pflichtverletzung haften müssen.
– Björn Köllen-Steiner, Sprecher der Stiftung Warentest
Dass die Stiftung für eine eigene Pflichtverletzung haftet, ist nicht neu: Dies hatte der Bundesgerichtshof bereits 1985 im Urteil „Warentest III“ entschieden.
Urteil könnte Folgen für Produkttests und Prüflabore haben
Das Gericht sah es als Pflichtverletzung an, dass Hinweise des Herstellers vor Veröffentlichung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Abweichende Ergebnisse hätten laut Senat Anlass zur genaueren Prüfung geben müssen.
Mögliche Auswirkungen:
- Steigende Risiken und Kosten für Testanbieter
- Mögliche Verlagerung von Haftung auf Prüflabore
- Rückzug spezialisierter Labore aus Prüfaufträgen
Die Stiftung Warentest prüft nach eigenen Angaben jährlich zehntausende Produkte in externen, anonymen Laboren. Ziel sei es, Verbrauchern eine unabhängige Marktübersicht zu geben. Das Urteil könnte die Rahmenbedingungen solcher Tests grundsätzlich verändern.
Zum Hintergrund: Ende 2020 veröffentlichte die Stiftung Warentest einen Test von Rauchwarnmeldern (Ausgabe 1/2021). Von den 17 getesteten Geräten erhielt nur der Pyrexx PX-1 die Note „mangelhaft“. Dieser Rauchmelder wird in Berlin produziert und ist in Millionen deutscher Haushalte im Einsatz. Die Stiftung urteilte, der Melder alarme „zu spät“ und auf ihn sei „kein Verlass“. Deutschlandweit griffen Medien den Test auf.
Der Rauchmelder war allerdings nie „mangelhaft“. Das von der Stiftung Warentest beauftragte Prüfinstitut hatte einen Fehler gemacht: Eine DIN-Norm (EN 14604:2005) war beim Test nicht eingehalten worden. Die Testfeuer hatten im Fall des Pyrexx-Rauchmelders zu wenig Rauch produziert. Ein vom Gericht bestellter Gutachter bestätigte, dass der Rauch für den Melder nicht detektierbar war.











Für mich ist das nachvollziehbar.
Auf was bezieht sich das nachvollziehbar? Weil im Grundsatz akzeptiert Stiftung Warentest ja die Haftung für das fehlerhafte Testurteil und versucht sich da auch nicht auf irgendeine Art und Weise davor zu drücken.
Ähmmm auf den Inhalt des Artikels… also das:
Verstehe deine Frage nicht.