Rabattaktionen von myTaxi gerichtlich untersagt

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Das Landgericht Frankfurt hat dem Unternehmen myTaxi Rabattaktionen verboten. Möglicherweise gehen die Hamburger nun in Revision gegen diese Entscheidung.

Hintergrund der Klage von Taxi-Deutschland gegen myTaxi waren die populären Rabatte von fünfzig Prozent.

Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe.

Eine Sprecherin der Servicegesellschaft begrüßte die Entscheidung des Landgerichts, welche aus Sicht von Taxi Deutschland einen Verdrängungswettbewerb verhindere. Die Richterin begründete das Urteil mit dem gesetzlich festgelegten Preis für Taxifahrten, der „weder nach oben noch nach unten unterschritten werden“ dürfe. myTaxi sieht das anders:

Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt.

Man prüft nun, ob Revision eingelegt wird. Rechtsverordnungen zur Festlegung der Beförderungsentgelte sind aber meist ähnlich eng formuliert wie in der Urteilsbegründung.

Ich bin gespannt, wie das Unternehmen dagegen argumentieren möchte.

[quelle]Stuttgarter Nachrichten[/quelle]

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