SCHUFA vor Gericht: Ein wichtiges Detail macht den Unterschied

Schufa (KI)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die SCHUFA Verbrauchern die Berechnung ihrer Scorewerte erklären muss.

In vier Verfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Oktober 2026 die bisherigen Urteile aufgehoben und die Fälle zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Die SCHUFA muss damit vorerst keine zusätzlichen Auskünfte erteilen. Zugleich hat das Gericht die Rechte betroffener Verbraucher bei der Beweisführung gestärkt.

SCHUFA-Urteil: Was bedeutet die Entscheidung für Verbraucher?

Die SCHUFA berechnet anhand gespeicherter Daten sogenannte Scorewerte. Diese sollen Unternehmen dabei helfen, die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, mit der Kunden ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen.

Problematisch kann es werden, wenn beispielsweise eine Bank einen Kredit ablehnt und sich dabei maßgeblich auf den SCHUFA-Score stützt. In solchen Fällen kann die automatisierte Berechnung unter die besonderen Datenschutzregeln der DSGVO fallen.

Vereinfacht bedeutet das: Wer wissen möchte, wie sein Score zustande gekommen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine ausführlichere Erklärung verlangen. Dafür muss allerdings ein Zusammenhang zwischen dem übermittelten Score und einer nachteiligen Vertragsentscheidung bestehen.

Die Beweisführung hat der BGH nun erleichtert. Verbraucher müssen grundsätzlich nur darlegen, dass ein Unternehmen ihren Score erhalten hat und zeitlich damit zusammenhängend eine nachteilige Entscheidung getroffen wurde. Dann wird vermutet, dass der Score dafür maßgeblich war.

Was muss die SCHUFA künftig offenlegen?

Das ist noch nicht abschließend geklärt. Das zuständige Berufungsgericht muss zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen für einen entsprechenden Auskunftsanspruch tatsächlich erfüllt sind.

Steht ein solcher Anspruch fest, reichen die Auskünfte, welche die SCHUFA den Klägern 2023 übermittelt hatte, nach Auffassung des BGH nicht aus. Auch den genauen Umfang der zusätzlich erforderlichen Informationen muss das Berufungsgericht erneut bestimmen.

Das Urteil bedeutet also nicht, dass jeder Verbraucher automatisch sämtliche Berechnungsdetails seines SCHUFA-Scores erhält. Es macht aber deutlich, dass Betroffene bei einer nachteiligen Vertragsentscheidung nicht im Detail nachweisen müssen, wie stark ein Unternehmen den Score berücksichtigt hat. Gerade dieser Nachweis wäre für Außenstehende häufig kaum möglich.

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