Urteil gegen EWE Go könnte Ladepreise deutlich verändern

Das Landgericht München I untersagt EWE Go, dem Roaming-Anbieter DCS höhere Ladepreise als eigenen Vertragskunden zu berechnen.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte weitreichende Folgen für öffentliche Ladetarife haben. Das Gericht wendet das Diskriminierungsverbot der EU-Ladeverordnung AFIR auch auf Unterschiede zwischen Roaming-Anbietern und eigenen Vertragskunden eines Betreibers an.

EWE Go verlangte zum 1. Januar 2025 von Mobilitätsanbietern wie Digital Charging Solutions (DCS) 0,837 Euro je kWh. Ad-hoc-Kunden zahlten 0,79 Euro und registrierte EWE-Go-Kunden lediglich 0,52 Euro. Der Aufschlag gegenüber Vertragskunden betrug damit rund 60 Prozent.

Urteil könnte Roaming-Preise unter Druck setzen

Das Landgericht München I beanstandete mehrere Punkte:

  • DCS soll grundsätzlich nicht mehr als 0,52 Euro je kWh zahlen.
  • Der Preisaufschlag von 0,317 Euro je kWh sei nicht ausreichend begründet.
  • Auch eine nur für Mobilitätsanbieter erhobene Blockiergebühr wurde beanstandet.
  • EWE Go soll zudem Schadenersatz für Schäden seit dem 13. April 2024 leisten.

Die genaue Höhe des möglichen Schadenersatzes steht noch nicht fest. EWE Go will zunächst die Urteilsbegründung prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden und auf andere Betreiber ausstrahlen, könnten die Einkaufspreise von Roaming-Anbietern deutlich sinken. Das dürfte auch günstigere Ladetarife für deren Kunden ermöglichen.

Wenn Betreiber Roaming-Anbietern tatsächlich ähnliche Preise wie ihren eigenen Kunden anbieten müssen, könnte der schwer durchschaubare Tarifdschungel beim öffentlichen Laden zumindest ein gutes Stück kleiner werden.


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  1. Alfons 🌀

    Hoffentlich. Dieser Aufpreis ist einfach nur krank.

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