Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Papierbons ab 2028 durch digitale Belege ersetzen soll.
Damit werden die bereits im Sommer angekündigten Pläne konkreter. Wie der Bundestag am 3. November mitteilt, sieht der Entwurf (PDF) neben der elektronischen Belegbereitstellung auch eine verpflichtende elektronische Kasse für Unternehmen ab 100.000 Euro Gesamtumsatz vor. Die Regelungen sind noch nicht beschlossen.
Digitale Bonpflicht und Kassenpflicht ab 2028
Über die geplante Umstellung von Papierbons auf digitale Belege hatten wir bereits berichtet. Die bisherige Bonpflicht würde damit nicht vollständig verschwinden, sondern in elektronischer Form fortgeführt.
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung:
- Papierbons: Die verpflichtende Ausgabe soll ab 2028 entfallen.
- Digitale Belege: Unternehmen sollen Belege elektronisch bereitstellen müssen.
- Kassenpflicht: Ab 100.000 Euro Gesamtumsatz sollen elektronische Kassen mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung vorgeschrieben werden.
- Kontrollen: Finanzämter sollen erweiterte Befugnisse zur unangekündigten Kassen-Nachschau erhalten.
- Strafen: Für gewerbsmäßige Kassenmanipulationen drohen künftig bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Die Bundesregierung begründet die Kassenpflicht damit, dass offene Ladenkassen besonders in bargeldintensiven Branchen Möglichkeiten zur Verschleierung von Umsätzen bieten. Elektronische Systeme sollen Manipulationen durch kryptografisch gesicherte Aufzeichnungen erschweren.
Auch Kontrollen auf Weihnachtsmärkten, Kirmesveranstaltungen und Messen sollen einfacher werden. Dafür könnten künftig Finanzämter am jeweiligen Tätigkeitsort zuständig werden.
Handel hatte bereits vor zusätzlichen Kosten gewarnt
Die Pläne sind nicht unumstritten. Der Handelsverband Deutschland hatte bereits vor hohen Kosten durch die digitale Bonpflicht gewarnt. Ältere Kassensysteme müssten möglicherweise nachgerüstet oder ersetzt werden.
Auch die Umsatzgrenze von 100.000 Euro kritisiert der Verband. Sie berücksichtige nicht, wie viele Bargeldgeschäfte ein Unternehmen tatsächlich abwickelt.
Mit dem Gesetzentwurf nimmt die Reform nun eine konkretere Form an. Für Kunden dürfte vor allem der Abschied vom verpflichtenden Papierbon sichtbar werden. Für kleinere Händler könnte dagegen die technische Umstellung zur eigentlichen Herausforderung werden.
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